Wir beraten Sie auf Wunsch gemäß den geltenden Richtlinien der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern hinsichtlich:

-erforderliche Ausstattungen Verbandkoffer, Material gemäß DIN für Ihren Betrieb
-Sinnvolle Anbringung der Gerätschaften im Betrieb
-Beratung und Vermittlung von erforderlichen Notfallkursen für Ersthelfer im Betrieb
-Auf Wunsch Vermittlung eines Betriebsarztes oder einer Arbeitssicherheits-Fachkraft

 

 

Jeder Verletzte hat Anspruch auf Erste Hilfe und bei jedem Unfall muss die erforderliche Erste Hilfe gewährleistet sein. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers.

Alle Arbeitsstätten, sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, als Kleinunternehmer oder Öffentlichen Dienst unterliegen der Arbeitsstättenverordnung. Grundsätzliche Anforderungen an Erste-Hilfe Einrichtungen und Material ergeben sich aus der Unfallverhütungsvorschrift BGA A1 sowie BGR A1.

Hier ist festgelegt welche Anzahl von Verbandkästen und weiterführenden Erste-Hilfe Einrichtungen ein Betrieb vorhalten muss.

  • Unfallverhütungsvorschrift BGA A1
  • BGR A1
  • DIN 13169
  • DIN 13157